Tipps & Tricks: Flensburg / Punktesystem

Punkte sammeln ist in, jedoch nicht im Straßenverkehr! In Flensburg werden die Punkte der Verkehrssünder erfasst. Vor allem du  als Fähranfänger solltest dir diese Punkte auf keinen Fall zulegen.

Der Gesetzgeber hat einen Bußgeld- und Punktekatalog erarbeitet, der sämtliche Verstöße im Straßenverkehr umfasst. Geregelt werden, wie hoch das zu zahlende Bußgeld für ein Vergehen ist und ob man dafür Punkte im Verkehrszentralregister erhält. Für eine begangene Ordnungswidrigkeit erhält man einen bis maximal vier Punkte, Straftaten werden mit fünf bis maximal sieben Punkten geahndet.

Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung erfasst das Kraftfahrtbundesamt (KBA) im Verkehrszentralregister – auch Verkehrssünderkartei oder Flensburger  Punktekartei genannt. Leichte Vergehen, das sind Verwarnungen und Ordnungswidrigkeiten unter 40,-Euro, werden dort nicht eingetragen.

Letzte Änderungen:

Zuletzt wurde der Bußgeldkatalog am 9.November 2021 erneuert.

Der neue Bußgeldkatalog von 2020 brachte zahlreiche Änderungen mit sich, die jedoch zum Teil auf große Kritik stießen. Insbesondere die Tatsache, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nun viel schneller mit Fahrverboten zu rechnen war, erzeugte Unmut. Da der aufgedeckte Formfehler in der Reform ohnehin eine Überarbeitung nötig machte, nahmen die Politiker dies zum Anlass, die im Bußgeldkatalog angedachten Änderungen von 2020 erneut von Grund auf zu überdenken.

Bei der Verkehrsministerkonferenz vom 15. April 2021 einigten sich Bund und Länder endlich auf die neuen Sanktionen.

Die neuen Strafen betreffen unter anderem das Falschparken: Parken auf Rad- und Gehwegen (bis zu 110 €), Halten und Parken in zweiter Reihe (bis zu 110 €), unerlaubtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen (55 €), Zuparken von Feuerwehrzufahrten (100 €) und einfache Parkverstöße (bis zu 55 €).

Als neuer Tatbestand ist das unerlaubte Parken auf Lade-/Parkplätzen für E-Autos oder Carsharing (55 €) hinzugekommen. Auch neu sind Strafen für das Nutzen oder Durchfahren einer Rettungsgasse (200 – 320 € + 1 Monat Fahrverbot) sowie die Missachtung der Schrittgeschwindigkeit von Lkw-Fahrenden beim Rechtsabbiegen innerorts (70 €).

Für das Auto-Posing werden 100 Euro fällig und wer mit Fahrzeugen den Gehweg nutzt, zahlt ebenfalls bis zu 100 Euro.

Zum 1. Januar 2021 trat außerdem eine wichtige Änderung im aktuellen Bußgeldkatalog in Kraft: Gaffer/innen müssen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer empfindlichen Geldbuße rechnen, wenn sie Unfallbilder von Verstorbenen machen oder diese filmen. Zuvor waren mit § 201 a StGB nur lebende Personen vor bloßstellenden Aufnahmen geschützt


Automatische Löschung:

Erteilte Punkte
Verfall nach
1 2,5 Jahre
2 5,0 Jahre
3 10,0 Jahre

Fahreignungsseminar zum Punkteabbau:

  • Alle fünf Jahre können Fahrerinnen und Fahrer an einem Fahreignungsseminar, umgangssprachlich auch „Punkteabbauseminar“ genannt, teilnehmen und damit ihr Punktekonto um einen Punkt reduzieren.
  • Der Punktabbau ist immer freiwillig und auch nur durch Teilnahme an einem solchen Fahreignungsseminar möglich.